Fibromyalgie - Chronische Schmerzstörung

Auch bei Chronischen Schmerzstörungen kann Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden, wenn es sich dabei um eine spezifische Leistungsbehinderung handelt. Die Rentenversicherungsträger lehnen – insbesondere bei Antragstellern, die noch jünger sind – häufig Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Schmerzstörungen wie z.B. Fibromyalgie ab. In den Bescheiden wird geltend gemacht, dass trotz der Schmerzen noch Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden können. Die Versicherten reagieren auf diese Entscheidungen häufig mit Unverständnis, da sie sich aufgrund der Heftigkeit der Schmerzattacken zu jeglicher Erwerbstätigkeit außerstande sehen. In solchen Fällen kann die Begründung des Widerspruchs gezielt auf das Vorliegen einer spezifischen Leistungsbehinderung ausgerichtet werden, die das Arbeiten unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unmöglich macht. Dies zeigt nachstehend dokumentierter Fall.