Polizeidienstfähigkeit

Dienstunfähigkeit bei Plasmozytom - Klage eines Polizeibeamten hat aufschiebende Wirkung

Ein Polizeioberkommissar, der an einem Plasmozytom erkrankt war, wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung seiner Versetzung der Verfügung angeordnet. Gegen die sofortige Vollziehung stellten wir einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass der Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand bei summarischer Prüfung wohl rechtswidrig sei, die Klage also voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben werde. An der Vollziehung eines rechtswidrigen Bescheides bestehe jedoch kein besonderes öffentliches Interesse. Zugleich stellte das Gericht fest, dass die Einschätzung des Polizeiarztes nicht schlüssig sei und der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfe. Es könne nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Krebserkrankung bessere.

VG Hannover - Beschluss vom 15.12.2010 - 2 B 4792/10