Schwere spezifische Leistungsbehinderung - Gebrauchsunfähigkeit der Hände

Ein Renteanspruch wegen Erwerbsminderung besteht auch dann, wenn volles Restleistungsvermögen noch besteht, jedoch aufgrund einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung selbst einfachste Arbeiten nicht mehr möglich sind. Volle Gebrauchsunfähigkeit der Hände ist ein solcher Fall.Die Gebrauchsfähigkeit der Hände kann auch durch Schmerzzustände eingeschränkt sein.