Volle Erwerbsminderung bei Herzerkrankung (Obstruktive Kardiomyopathie)

Frau F leidet unter einer Herzerkrankung. Sie erhielt wiederholt eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, zuletzt bis Oktober 2007. Einen weiteren Rentenantrag lehnte die Deutsche Rentenversicherung ab, obgleich sich die Erkrankung nicht gebessert hatte. Frau F erhob Widerspruch, allerdings zunächst verspätet. Die Deutsche Rentenversicherung behandelte den Widerspruch als sog. überprüfungsantrag. Auch diesen lehnte sie ab. Gegen den Ablehnungsbescheid erhoben wir Widerspruch und forderten die Versicherungsakte mit den darin enthaltenen medizinischen Gutachten an. Unsere Widerspruchsbegründung konzentrierte sich darauf, dass Frau F angesichts ihrer Erkrankung zwar vielleicht noch häusliche Arbeiten verrichten konnte, jedoch nicht mehr unter den in Betrieben üblichen Bedingungen einsetzbar war. Die deutsche Rentenversicherung hatte das Restleistungsvermögen unserer Mandantin schlicht falsch eingeschätzt. Der Widerspruch hatte Erfolg. Die DRV erkannte den Anspruch letztlich an und half dem Widerspruch ab. Die Rente wird nunmehr als Dauerrente längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.


Verfahrensverlauf: