Erwerbsminderungsrente bei Fibromyalgie, depressiver Anpassungsstörung und anderen Beschwerden
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erkannte den Rentenanspruch an, nachdem eine vom Sozialgericht beauftragte Gutachterin bestätigt hatte, dass ein nennenswertes Restleistungsvermögen des Klägers nicht mehr besteht.