Honorar

Rechtsberatung oder Rechtsvertretung erschöpfen sich selten in der Beantwortung einer einzelnen Frage, sondern begleiten einen Lebenssachverhalt, der sich dynamisch entwickelt. Man weiß am Anfang nicht, was alles auf einen zukommt. Um die voraussichtlichen Kosten einschätzen zu können, ist daher zu überlegen, wie sich der Fall entwickeln könnte. Grundsätzlich gibt es zwei Abrechnungsmodelle: Zum einen die gesetzlichen Gebühren, zum anderen den Abschluss einer Honorarvereinbarung. Wer die Kosten eines Gerichtsprozesses nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, hat die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die gesetzlichen Gebühren

Rechtsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich entweder nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert oder (z.B. in den meisten sozialrechtlichen Angelegenheiten) nach Pauschalbeträgen, die sich innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens bewegen müssen. Eine Gebühr entsteht in der Regel jeweils für einen definierten Abschnitt einer Angelegenheit oder eines Verfahrens. Sind Gegenstandswert und Verfahrensverlauf im Voraus bekannt, lassen sich die Gebühren relativ genau vorherbestimmen.

Abschluss einer Vereinbarung

  • über die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessatz),
  • über einen individuellen Streitwert, nach dem die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden,
  • über die Abrechnung nach Pauschalsätzen.

Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich vorab eine Kostenschätzung.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann auf Antrag vom Gericht bewilligt werden, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen. Die erforderlichen Antragsformulare halten wir für Sie bereit.