Kooperationspartner: Rechtsanwalt Martin Krone

Herr Rechtsanwalt Krone ist Kooperationspartner der Praxis rkb-recht.de mit eigener Kanzlei. Wir kooperieren an der Schnittstelle von Sozialversicherungs- und Strafrecht, z.B. bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit (Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a StGB), wenn gegen Mandanten parallel Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter geführt und Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

Kontakt

Hohenzollernstr. 25
30161 Hannover
Telefon: 0511/7635 4033
Telefax:  0321/2137 3504
anwaltkrone@gmx.de

 

Rechtsgebiete

Neben der allgemeinen rechtlichen Beratung kleinerer und mittelständischer Betriebe bestehen folgende Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strafverteidigung allgemein und insbesondere im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter, Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, Arrestanordnung von Vermögen;
  • privates Baurecht (BGB-Werkvertrag, VOB/B-Vertrag, Werklohnforderungen, Gewährleistungsansprüche, Baumängelhaftung, Beweissicherung, selbständiges Beweisverfahren etc.).

Vita

  • Jahrgang 1969,
  • Rechtsanwalt seit 1/2000, zunächst in Springe/Deister, ab 10/2003 in Hannover,
  • Jurastudium in Osnabrück mit Schwerpunkten Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Europarecht, 
  • erstes juristisches Staatsexamen 1997 in Osnabrück, daran anschließend Zivildienst beim DRK-Rettungsdienst im Landkreis Osnabrück,
  • Referendariat am  Landgericht Osnabrück,
  • 1999 zweites juristisches Staatsexamen

 


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