Telekom-Beförderungsrunde 2023

Auch im Jahr 2023 wird die Deutsche Telekom AG wieder Beamtenbeförderungen durchführen. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden alle Beteiligten schriftlich informiert (sog. Konkurrentenmitteilung).

 

Diese Information gibt es in zwei Versionen: Wer nicht für eine Beförderung vorgesehen ist, erhält eine negative Mitteilung. Darin wird angegeben, dass das Gesamturteil der letzten dienstlichen Beurteilung für eine Beförderung nicht ausreicht und welche Note mindestens erforderlich gewesen wäre.

 

Versand der negativen Mitteilungen am 19.10.2023

Anders als in den Vorjahren sollen die negativen Konkurrentenmitteilungen in diesem Jahr bereits am 19.10.2022 versandt werden. Wer sich dagegen zur Wehr setzen und die Entscheidung anfechten will, muss schnell handeln.

 

Widerspruch und Eilantrag

Die Anfechtung geschieht in zwei Schritten:

  • Die negative Konkurrentenmitteilung ist mit einem Widerspruch anzufechten,
  • Außerdem muss beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Das ist die sogenannte Konkurrentenklage. Dem Dienstherren soll durch Gerichtsbeschluss vorläufig der Vollzug der vorgesehenen Beförderungen untersagt werden. Wer einen solchen Antrag unterlässt, ist für diese Beförderungsrunde aus dem Rennen. Weitere Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es dann zur Sicherung einer Beförderungsplanstelle aus dieser Beförderungsrunde nicht mehr.

Kurze Fristen!

Die Konkurrentenklage ist binnen zwei Wochen ab Zugang der Negativmitteilung einzureichen (Eingang bei Gericht). Einen schriftlichen Hinweis auf diese Frist oder eine förmliche Rechtsmittelbelehrung gibt es dazu nicht. Für die Einhaltung der Frist ist jeder selbst verantwortlich. Auch im Urlaub laufen Fristen weiter. Ggf. sollten Vertrauenspersonen die Post sichten und entsprechend benachrichtigen.

 

Positive Benachrichtigung

Wer dagegen Glück hat und für eine Beförderung ausgewählt wurde, erhält die Benachrichtigung später. Denn der Dienstherr ist rechtlich verpflichtet, nach dem Versand der negativen Konkurrentenmitteilungen mindestens zwei Wochen abzuwarten, ob sich unterlegene Bewerber gerichtlich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen. Nur wenn dies nicht geschieht, dürfen die Ernennungsurkunden an die erfolgreichen Bewerber der Beförderungsliste versandt werden. Wird die Auswahl jedoch gerichtlich angefochten, erhalten die erfolgreichen Bewerber zunächst eine Zwischennachricht darüber, dass sie für eine Beförderung ausgewählt wurden, die Beförderung derzeit aber noch nicht vollzogen werden darf, weil sich Konkurrenten dagegen gerichtlich wehren und das Ergebnis der Gerichtsverfahren abgewartet werden muss.

 

Beiladung

Die Verwaltungsgerichte beteiligen die ausgewählten Konkurrenten

von Amts wegen an den Gerichtsverfahren. Dieser Vorgang nennt sich Beiladung. Sie erfolgt durch einen förmlichen Gerichtsbeschluss. Jeder Beigeladene darf seine Rechte geltend machen und gegenüber dem Gericht zur Sache Stellung nehmen. Eine Verpflichtung besteht insoweit allerdings nicht.

 

Unterlagen für ein Gerichtsverfahren

Wenn wir ein Gerichtsverfahren für Sie führen sollen, stellen Sie uns bitte folgende Unterlagen zur Verfügung (wenn per Mail, möglichst als PDF!):

  • Die negative Konkurrentenmitteilung,
  • Die letzte dienstliche Beurteilung,
  • Die Stellungnahmen Ihrer Führungskräfte, die der Beurteilung zugrunde liegen,
  • Sofern vorhanden: Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung, (Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer)