Schadensersatzansprüche (Amtshaftung)

Wie jede Rechtsperson haftet auch der Staat für den Schaden, den er anderen zufügt. So haftet z.B. ein Sozialversicherungsträger z.B. bei verspäteter Bewilligung von Leistungen oder für eine falsche Rentenauskunft, sofern hierdurch Schäden eintreten. Sollten Sie durch das Fehlverhalten eines Versicherungsträgers einen Schaden erlitten haben, prüfen wir die Erfolgsaussichten und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber der Behörde und vor Gericht.

Wir haben z.B. wiederholt die Deutsche Rentenversicherung erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Beispiele unserer Tätigkeit