Beförderungen und Konkurrentenklagen
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Anspruch auf Ernennung: VG Braunschweig - Beschluss vom 25.07.2003 - und Urteil vom 15.12.2003
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Bewerbungsverfahrensanspruch für Versetzungsbewerber - Bundesverwaltungsgericht - 25.11.2003 - 2 C 17.03
- Abteilungsleiter-Dienstposten in einem Landesministerium
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Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2011
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Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2012
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Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2015
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Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2016
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Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2018
Telekom-Beförderungsrunde 2018
Telekom-Beförderungsrunde 2018
Auch in der Beförderungsrunde 2018 haben wir mehrere Konkurrentenverfahren geführt. U.a. hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Beschluss vom 23.01.2018 festgestellt, dass die klagende Beamtin nicht aufgrund fehlender Erprobungszeiten vom Beförderungsverfahren hätte ausgeschlossen werden dürfen. In dem Fall ging es um eine Beforderung von A11 nach A12. Auf der Beförderungsliste standen 23 Beamte. Verfügbar war eine Beförderungsplanstelle. Voraussetzung für eine Beförderung war ein Gesamturteil in der dienstlichen Beurteilung von mindestens "sehr gut+." Der für die Beförderung ausgewählte Konkurrent und auch unsere Mandantin hatten jeweils diese Beurteilungsnote erhalten. Die Auswahl des Konkurrenten wurde damit begründet, dass dieser in der Vergangenheit bereits eine Erprobung in einer höherwertigen Tätigkeit erfolgreich absolviert hatte. Das Verwaltungsgericht untersagte der Telekom die geplante Beförderung, weil zum einen gar nicht hinreichend geklärt war, dass der Konkurrent tatsächlich einen höherwertigen Einsatz gehabt hatte. Außerdem hätte die Erprobung auf einem höherwertigen Posten nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn auch dieser Posten in einem Auswahlverfahren unter Beachtung des Leistungsprinzips vergeben worden wäre. Dies sei aber nicht erkennbar.Außerdem würde die zugerechnete Erprobungszeit zeitlich so weit zurückliegen, dass sie für einen aktuellen Leistungsvergleich keine Aussagekraft mehr habe.
VG Hannover - B.v. 23.01.2018 - 13 B 6159/17