VG Bremen: Deutsche Telekom AG stellt amtsangemessene Tätigkeit nicht sicher (Referentin Managementsupport)

In der Entscheidung geht es im wesentlichen um die tatsächlichen Aspekte des Einsatzes. Das Gericht stellte fest, dass die bislang von der Beamtin durchgeführten Tätigkeiten weder dem Zuweisungsbescheid entsprechen, noch erkennbar sei, dass die übertragenen Tätigkeiten ihrer Wertigkeit nach dem zweiten Beförderungsamt entsprechen. Darüber hinaus habe die DTAG gefordert, die Beamtin solle sich selbständig um ihre Arbeit kümmern und bei Bedarf weitere Aufgaben bei den Abteilungsleitern einfordern. Damit verkenne sie, dass es Sache des Dienstherrn sei, eine auf Dauer angelegte amtsangemessene Tätigkeit sicherzustellen.

VG Bremen - Beschluss vom 13.07.2011 - 6 V 29/11