Verwaltungsgericht Kassel: Referent Managementsupport nicht amtsangemessen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Beschluss vom 21.01.2011 die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Zuweisung einer Tätigkeit als "Referent Managementsupport" bei der VCS GmbH in Frankfurt/Main wiederhergestellt und die Zuweisung der abstrakten Tätigkeit eines "Referenten" sowie die konkrete Tätigkeit eines "Referenten Managementsupport" als nicht amtsangemessen bezeichnet. In den Entscheidungsgründen wird folgendes ausgeführt:

  • Zum einen sei nicht erkennbar, wie der zugewiesene Dienstposten bewertet sei und den Anforderungen eines Amtes der Besoldungsgruppe A12 entspreche. Trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderung habe sich die DTAG hierzu nicht geäußert,

  • Desweiteren sei nicht erkennbar, welche anderen Tätigkeiten dem Antragsteller übertragen werden können, sofern der Dienstposten eines "Referenten Managementsupport" wegfällt. Die Behauptung, es sei genug Arbeit da, reiche insofern nicht aus.

  • Es sei nicht einmal erkennbar, ob es die Ebene eines "Referenten" bei der VCS GmbH überhaupt gebe. Zu dem vom Antragsteller vorgelegten Organigramm der VCS, in dem die Funktionsebene eines Referenten fehle, habe die Antragsgegnerin nicht Stellung genommen.

  • Die Tätigkeitsbeschreibung unter 18 Spiegelstrichen sei zu abstrakt, als dass man sich darunter etwas Konkretes vorstellen könne,

  • Letztlich sei auch eine besondere Dringlichkeit für den Sofortvollzug nicht gegeben. Angesichts fehlender Erläuterungen über das konkrete Einsatzgebiet und die Dringlichkeit der dort zu erledigenden Aufgaben könne das Gericht nicht erkennen, welcher irreparable Schaden der DTAG drohe, sofern der Antragsteller seinen Dienst nicht antritt.


VG Kassel, 7 L 38.11.KS, Beschluss vom 21.01.2011